Süßgras
Shop
Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung – auch für alle zukünftigen
Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende
Bedingungen des Abnehmers werden im allgemeinen nicht anerkannt, es
sei denn, es sei schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Die Auftragnehmer verpflichten sich, die Bestellung des
Abnehmers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck-
und Rechenfehlern auf der Website ist der Auftragnehmer zum Rücktritt
berechtigt.Falls der Lieferant vom Auftragnehmer trotz vertraglicher
Verpflichtung der Auftragnehmer nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert,
ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt. Das gesetzliche Rückgaberecht
beträgt 14 Tage nach Liefereingang.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung
ab Lager an die vom Abnehmer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht
auf den Abnehmer über, sobald die Lieferung vom Auftragnehmer oder einem
vom Auftragnehmer Beauftragten an den Versender übergeben worden ist,
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die
Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin
verbindlich vom Shop
Versand
für Nahrungsergänzung zugesagt wurde.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Abnehmer
kann den Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme oder Lastschriftverfahren
zahlen. Kommt der Abnehmer in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls der
Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Nichtannahme oder Rücksendung
von Nachnameversendungen wird die Nachnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen von Lastschriftverfahren wird ebenfalls eine Pauschale
von 3,00 € in Rechnung gestellt.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Abnehmer nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
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§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Abnehmer
bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum vom Auftragnehmer.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der
Kaufsache vor, ist dieser nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat,
oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Abnehmers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der
Auftragnehmer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht
für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Abnehmers.
Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen.Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Abnehmer Ansprüche aus §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß
§§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.Sofern der Auftragnehmer
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht
für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden
beschränkt.Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet
ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Datenschutz
Der Abnehmer wird über Art, Umfang, Ort und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen,
die Anmeldung zu einem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung
einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch
den Auftragnehmer unterrichtet. Der Abnehmer stimmt dieser internen
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten automatisch
zu.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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