Gerstengrassaft wie Schokolade selbstgemacht zum gesunden Frühstück

Geheimtipp für Werbungskosten

Werbungskosten (WK) werden Aufwendungen bezeichnet, die bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abgezogen werden (vergleichbar den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften). Für Werbungskosten und Steuertipps darf man in Deutschland nicht werben. Wir möchten jedoch einen Impuls geben, etwas schätzen zu lernen, was es ermöglicht, Werbungskosten abzusetzen, z.B. für Vitalstoffsupplementierung. Wer sich die "süßen Dinge" des Lebens finanzieren mag, und das muss nicht nur Süßgras sein, dem empfehlen wir, etwas schätzen zu lernen, das es bisher nur bei Unternehmensbeteiligungen mit Aktien gab. Dies jedoch ist meist eine passive Gewinnbeteiligung. Im Fall des folgenden Produktes handelt es sich jedoch um eine aktive Gewinnbeteiligung.

Tippgeber für Herbgras gesucht

Manche Geheimtipps, wie z.B. Herbgras, erschliessen sich erst, wenn man sich mit Qualitätskriterien befasst. Dieses Produkt wird nur über internationale Apotheke oder direkt vom Hersteller direkt zum Kunden geliefert. Hierfür suchen wir zufriedene Kunden, die Herbgras für die "süßen Dinge des Lebens" gern schätzen und empfehlen. Dazu bietet unser Partnerunternehmen an, einen "Garten" anzulegen, mit Menschen, die exzellente Ernährungsaufwertung zu schätzen wissen. Aufgrund des Heilmittelgesetz dürfen Heilaussagen zu Phytotherapie nicht getätigt werden, was wiederum eine neue Kultur das Umgangs mit Prävention erzeugt. Eine Kultur, die das Wissen um den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Gesundheit zu einer wertvollen Lebensaufgabe macht, die nicht wirlklich ein "Nebenjob" ist, sondern eher eine Informationstätigkeit. Mehr zu dieser gesunden Empfehlungstätigkeit können Sie erfragen. Es ist eine exzellente Möglichkeit aktive Gesundheit mit Freizeit zu kombinieren.